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Teilnahmebedingungen

Die EquiArte GmbH & Co.KG, im Folgenden EquiArte genannt, führt als Veranstalter der APASSIONATA Show eine Befragung durch. Die Teilnahme an dieser Befragung ist an folgende Bestimmungen geknüpft.

1. Befragung
1.1 Die Befragung wird zum Zwecke der Erhebung von Marktforschungsdaten von Nutzern der www.apassionata.de durchgeführt.
1.2 Die Auswertungen wird basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen automatisch durch eine Software generiert. EquiArte hat auf Inhalt und Ausgestaltung der Befragungsergebnisse und -auswertung daher keinen Einfluss.

2. Durchführung der Befragung
2.1 Der Teilnehmer kann die Befragung kostenlos durchführen.

3. Datenverwendung
Die gemachten Angaben zu Geschlecht und Alter sowie die übrigen Antworten des Fragenbogens werden gespeichert und anonymisiert für Marktforschungs- und Analysezwecke von EquiArte genutzt.
3.2 EquiArte gibt für ihre Dienste und Leistungen keine Garantien jeglicher Art ab.
3.3 Die Testauswertungen werden automatisch durch eine Software generiert, ohne dass EquiArte auf deren Inhalte oder Ausgestaltung Einfluss hätten.

4. Haftung
4.1 Für Schäden haftet EquiArte nur, wenn sie oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von EquiArte oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen entstanden ist.
4.2 Ist die Verletzung einer Kardinalpflicht nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von EquiArte oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen, ist die Haftung von EquiArte auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
4.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sowohl für vertragliche als auch für außervertragliche Ansprüche.
4.4 Die Haftung von EquiArte wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
4.5 EquiArte haftet nicht für Schäden, die aufgrund einer Verletzung der üblichen Teilnehmerpflichten entstanden sind.

5. Allgemeine Bestimmungen
5.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
5.2 Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden oder sollten die Teilnahmebedingungen eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahe kommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.


EquiArte GmbH & Co.KG
Kantstrasse 24
D-10623 Berlin